Vier Bereiche auseinanderhalten

Anträge werden nach unterschiedlichen gesetzlichen Kriterien und von unterschiedlichen Trägern geprüft. Meist kommt es auf konkrete Funktionsbeeinträchtigungen, Hilfebedarf, Dauer und die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen an.

Leistungsbereiche

Ähnliche Lage, andere Prüfmaßstäbe

Pflegegrad

Maßgeblich ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind.

Grad der Behinderung

Bewertet werden dauerhafte Auswirkungen auf die Teilhabe; Diagnose und GdB sind nicht gleichzusetzen.

Berufliche Teilhabe

Leistungen sollen Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen und Barrieren ausgleichen.

Erwerbsminderung

Geprüft werden Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Dokumentation

Alltag in Funktionen übersetzen

Aussagekräftige Unterlagen beschreiben nicht nur Symptome, sondern ihre Folgen. Bei ME/CFS kann wichtig sein, dass eine Aktivität zwar kurz gelingt, aber nicht wiederholbar ist oder nachgelagerte Verschlechterung verursacht.

  • Welche Aktivität ist wie lange und wie oft möglich?
  • Welche Hilfe, Pause oder Anpassung wird benötigt?
  • Welche Folgen treten danach auf und wie lange dauern sie?
  • Wie unterscheiden sich gute, typische und schlechte Tage?
  • Welche medizinischen Befunde und Verlaufsberichte stützen die Angaben?
Verfahren

Bescheide sind überprüfbar

Ein ablehnender Bescheid ist eine behördliche Entscheidung, kein Urteil über die Wirklichkeit der Erkrankung. Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen sind wichtig. Unabhängige Sozialberatung oder anwaltliche Beratung kann helfen, wenn Sachverhalt oder Bewertung streitig sind.

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Amtliche Quellen

Verbindliche Stellen zuerst

Amtliche InformationPflegebedürftigkeit und BegutachtungBundesministerium für Gesundheit · geprüft 09.09.2026Amtliche InformationHilfen im Berufsalltag für Menschen mit BehinderungenBundesagentur für Arbeit · geprüft 09.09.2026Amtliche InformationSchwerbehinderung und GleichstellungBundesagentur für Arbeit · geprüft 09.09.2026Amtliche InformationErwerbsminderungsrenteDeutsche Rentenversicherung · geprüft 09.09.2026Amtliche InformationSozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und TeilhabeBundesministerium der Justiz · Gesetze im Internet · geprüft 09.09.2026
Vertiefung & Einordnung

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsminderung

Bei einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung neben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist eine andere Fragestellung als die Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf. Auch ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung beantwortet diese Frage nicht automatisch.

Wer mehrere Verfahren gleichzeitig führt, kann leicht Zuständigkeiten vermischen. Eine einfache Übersicht mit Stelle, Antrag, Eingang, Rückfrage und Frist hilft bei der Organisation. Bei einem ablehnenden Bescheid sind die konkrete Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung maßgeblich. Unsere Anlaufstellen nennen unabhängige Beratung; eine persönliche rechtliche Prüfung leisten wir nicht.

Fachlicher Bezug: Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente. Organisatorische Beispiele sind redaktionelle Orientierung, keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.